Im Oktober kommt das neue SV-Meldeportal – sv.net wird bald abgeschaltet

Das neue SV-Meldeportal geht am 4. Oktober 2023 an den Start. Es ersetzt die bis dahin genutzte Anwendung sv.net. Nach dem 31. Dezember 2023 sind Rückmeldungen nur noch über das neue SV-Meldeportal möglich.

Wer auf elektronischem Weg eine A1-Bescheinigung beantragen möchte, muss sich spätestens bis zum Beginn des kommenden Jahres auf ein neues System einstellen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Nach § 95a Sozialgesetzbuch IV sind Sozialversicherungsträger verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Ab dem 4. Oktober 2023 erfolgt dies über das neue SV-Meldeportal. Bis zum 31.12.2023 kann parallel dazu noch das das Vorläuferprodukt sv.net genutzt werden.

Danach wird das alte System abgeschaltet. Die Umstellung auf das neue Portal ist nicht kompliziert. Für die Nutzung ist in der Regel lediglich eine Registrierung mit einem Unternehmenskonto basierend auf einem Elster-Organisationszertifikat erforderlich.

Haben Sie Fragen zur Nutzung des neuen SV-Meldeportals in Ihrem Unternehmen? Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.