Weitere Corona-FÖrdermittel für Unternehmer und Selbständige

Die bisherige Überbrückungshilfe wird über das Jahresende hinaus verlängert. Zusätzlich gibt es im kommenden Jahr weitere Hilfen für Soloselbstständige.

Die Überbrückungshilfe II läuft noch bis Ende Dezember 2020. Danach wird die Maßnahme als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert. Darauf haben sich das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium im November verständigt. Zu den Maßnahmen gehört auch die sogenannte Neustarthilfe für Selbständige.

Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen, die von den Vorschriften zum Schutz vor dem Corona-Virus besonders stark betroffen sind. Geplant sind unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Einzelheiten zum Überbrückungsgeld III wollen die zuständigen Ministerien zeitnah bekanntgeben. Vorgesehen sind Verbesserungen bei der Ansetzbarkeit von Instandhaltungskosten, Modernisierungsmaßnahmen oder Abschreibungen. Eine Betriebskostenerstattung bis zu 200.000 EUR im Monat wird möglich sein. Bisher lag die Obergrenze bei 50.000 EUR pro Monat.

Die Neustarthilfe für Soloselbständige soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung tragen. Diese sollen im kommenden Jahr eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent ihres normalerweise erzielten Umsatzes beantragen können.

Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 5.000 EUR und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab. Sie ist nicht zurückzuzahlen und aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen.

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