Strom für den Firmenwagen bleibt steuerfrei

Zum Aufladen der eigenen Akkus fahren die meisten Arbeitnehmer eher in den Urlaub als in die Firma – sprichwörtlich betrachtet jedenfalls –, doch immer mehr Menschen zieht es zum Batterieladen an den Arbeitsplatz – und zwar buchstäblich immer dann, wenn sie  ihr elektrisches Firmenauto mit Strom betanken.

Dadurch entsteht vielen Arbeitnehmern ein geldwerter Vorteil, der nicht versteuert werden muss, wie das Bundesfinanzministerium jetzt in einer Stellungnahme klargemacht hat.

Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen beim Arbeitgeber bleibt danach steuerfrei. Überlässt die Firma ihren Mitarbeitern eine betriebliche Ladevorrichtung, muss der daraus entstehende finanzielle Vorteil ebenfalls nicht versteuert werden.

Erstattet der die Firma ihren Mitarbeitern privat bezahlte Stromkosten, betrachten die Finanzämter dies auch in Zukunft als steuerfreien Ersatz von Auslagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Privat- oder Firmenauto handelt. Diese Steuerbefreiung hat die Regierung zuletzt bis um Ende des Jahres 2030 ausgedehnt. Ladestrom vom Arbeitgeber bleibt auch bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen außen vor.

Haben Sie Fragen zu geldwerten Vorteilen von Arbeitnehmern? Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.