Streben nach Gewinn oder Liebhaberei?

Die Überbrückungshilfe für Unternehmer wird bis zum Jahresende verlängert. Zudem werden die Anspruchshürden gesenkt; die Fördersätze werden angehoben. Je nach Höhe der Fixkosten können Unternehmen bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Die Begrenzung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro entfällt.

Das staatliche Förderprogramm, mit dem die Regierung Unternehmen unter die Arme greifen will, die im Zuge der Corona-Krise unter Druck geraten sind, wird bis Ende Dezember 2020 fortgesetzt. Darauf haben sich das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium verständigt. Zudem werden die Zugangsbedingungen geändert und die Antragstellung vereinfacht.

Anträge können von Firmen gestellt werden, deren Umsätze in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum um mindestens die Hälfte zurückgegangen sind. Gefördert werden auch Firmen, die einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verkraften hatten.

Die Regierung hat zudem entschieden, die Fördersätze zu erhöhen. Die Förderung kann 90 Prozent der Fixkosten betragen, wenn der Umsatz um 70 Prozent zurückgegangen ist. Bisher konnten nur 80 Prozent übernommen werden.

60 Prozent der Fixkosten können vom Staat bezahlt werden, wenn die Umsätze bei 50 und 70 Prozent liegen. Bisher galt bei der Förderung eine Obergrenze von 50 Prozent.

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