Superflitzer als Firmenauto

Ob die Anschaffung eines Sportwagens eine angemessene Betriebsausgabe ist, das ist eine Frage, welche die Finanzgerichte immer wieder beschäftigt. Das liegt vor allem daran, dass die Gerichte keine allgemeingültige Obergrenze festlegen wollen, ab der die Kosten für ein Fahrzeug generell nicht mehr angemessen sind. Vielmehr sagen die Gerichte, dass die Angemessenheit einer Betriebsausgabe in jedem Einzelfall individuell geprüft werden muss.

Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Neben der Größe des Unternehmens, der Höhe des Umsatzes und des Gewinns sind auch die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg und die Üblichkeit derartiger Aufwendungen in der Branche heranzuziehen.

So geschah es auch in einem Fall, den in diesem Jahr das Finanzgericht Baden-Württemberg zu entscheiden hatte. Darin ging es um die Leasing-Aufwendungen für einen so genannten Supersportwagen, einem aus Karbonfaserverbundstoffen gefertigten Fahrzeug.

Ein Unternehmen, dass Karosserien aus derartigen Materialien herstellt, war der Ansicht, dass die Anschaffung eines Supersportwagens als Firmenfahrzeug zur Pflege und Intensivierung von Kundenbeziehungen erforderlich gewesen sei. Das Finanzamt lehnte den Abzug der Kosten ab. Das Unternehmen ging vor Gericht und seine Klage hatte Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts waren die Kosten für den Supersportwagen insbesondere deshalb als angemessen anzusehen, weil das Unternehmen mit der Fertigung von Kohlefaser-Karosserien in einem Marktsegment tätig sei, das enge Bezüge zu dem angeschafften Fahrzeug aufweise.
(FG Baden-Württemberg, Urteil v 22.12.2014 - 6 K 238/14)

Adam Maxelon, Rechtsanwalt und Steuerberater in Düsseldorf erteilt Ihnen gerne Auskunft.