Bundesrat verabschiedet Bürokratieentlastungsgesetz

Der Bundesrat hat im November etwas sehr Ungewöhnliches getan: Er den Weg frei gemacht für Gesetz, das zu weniger Bürokratie führen soll.

Zu den Maßnahmen, die mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen wurden, zählt unter anderem Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt nicht arbeiten können, bekommen in Zukunft beim Arzt keinen gelben Schein mehr. Die Krankenkassen informieren den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Auch ein Meldeschein bei einer Übernachtung in einem Hotel ist in Zukunft nicht mehr erforderlich. Dieses Formular, dass bisher von jedem Gast persönlich unterschrieben werden musste, wird durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt.

Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht. Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme im Betrieb zu behalten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Steuervoranmeldungen gibt es Entlastungen: Zum Beispiel sollen Firmengründer Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen

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