Neue Sonderabschreibung beim Neubau von Mietwohnungen

Im Juni hat der Bundesrat den Weg für eine neue Sonderabschreibung freigemacht und damit Klarheit für private Investoren geschaffen.

Die neue Bestimmung aus dem Einkommensteuergesetz sieht vor, dass private Investoren befristet auf 4 Jahre 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend machen können.

Die Abschreibungsmöglichkeit gibt es zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt bis zu 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Kosten 3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden, sieht das Gesetz vor, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.

Haben Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für den Bau oder Erhalt von Mietwohnraum? Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.