Umsatzsteuer auf Pelzmantelverkäufe bei eBay

Innerhalb eines Jahres hatte eine Frau über 140 Pelzmäntel bei eBay verkauft. Dem Finanzamt gegenüber gab sie an, diese kämen sämtlich dem Privathaushalt ihrer verstorbenen Schwiegermutter. Dass die Mäntel unterschiedliche Kleidergrößen hatten, erklärte sie mit Gewichtsschwankungen der früheren Eigentümerin.

Die Richter am Bundesfinanzhof (BFH) konnten sich jedoch keinen privaten Kleiderschrank vorstellen, der Platz für so viele Tierfellmäntel bietet. Auch sonst glaubten sie den Angaben der eBay-Verkäuferin nicht. 
(BFH, Urteil v. 12.8.2015 - XI R 43/13; veröffentlicht am 23.9.2015).

Mögliche Veränderungen des Körpergewichts der Schwiegermutter erklärten nicht, warum die Ärmellängen der Pelzmäntel bis zu 10 Zentimeter voneinander abwichen. Deswegen könne nicht vom Verkauf einer Privatsammlung ausgegangen werden, urteilten die Richter.

In der Folge muss die eBay-Verkäuferin für die insgesamt 90.000 Euro, die sie mit den Verkäufen erzielt hat, Umsatzsteuer abführen. Nach Ansicht der BFH-Richter handelte es sich bei den Verläufen um eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit.

Das entscheidende Beurteilungskriterium dafür, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sei die Frage, ob der Verkäufer Schritte zur Vermarktung der betreffenden Artikel unternommen habe. Dies sahen die Richter in dem Fall als gegeben an. Die Tatsache, dass die Tätigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum ausgeübt worden war, ändere an dieser Beurteilung nichts.

Wollen Sie wissen, ob Ihre Verkaufsaktivitäten auf eBay der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Adam Maxelon, Rechtsanwalt und Steuerberater in Düsseldorf erteilt Ihnen gerne Auskunft.