Steuerentlastung für Elektro-Dienstautos und Jobtickets

Eine umweltfreundliche Fortbewegung wird steuerlich attraktiver. Das gilt jedenfalls für Fahrer von elektrischen Dienstfahrzeugen und für Pendler, denen das Unternehmen die Monatskarte bezahlt, wie Bundestag und Bundesrat im November entschieden haben. Link

Wer von seinem Arbeitgeber ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug gestellt bekommt, musste bisher die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf ein halbes Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Verbilligte Jobtickets sind künftig sogar gänzlich steuerfrei. Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, noch öfter auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Diese Steuerersparnis wird allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Haben Sie fragen zur steuerlichen Anrechnung von Dienstwagen und vom Arbeitgeber bezahlten Pendlertickets? Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.