Anwendungserlass erklÄrt Kassennachschau

Wie Gesetze und Verordnungen in der Praxis angewendet werden müssen, erschließt sich aus dem Normentext nicht immer von selbst – nicht einmal den Juristen. Darum hat das Bundesfinanzministerium nun in einem neuen Anwendungserlass die Grundsätze für eine Kassennachschau im Sinne der Abgabenordnung näher erklärt.

Eine Kassennachschau ist eine zeitnahe Prüfung, in der festgestellt wird, ob Kassenaufzeichnungen und die Übernahme der Daten in die Buchführung eines Steuerpflichtigen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Mit Kassennachschauen werden zum Beispiel elektronische oder computergestützte Kassensysteme geprüft, Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter oder auch Geldspielgeräte.

Bei der Kassennachschau dürfen Finanzbeamte während der üblichen Geschäftszeiten Grundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten. Gleiches gilt für den Zugang zu Fahrzeugen, die landwirtschaftlich, gewerblich oder beruflich genutzt werden.

Die Kassennachschau ist ein Verwaltungsakt, der formlos erlassen werden kann (etwa mündlich mit Vorzeigen des Ausweises). Nachdem der Amtsträger sich ausgewiesen hat, ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung an der Prüfung verpflichtet.

Der Anwendungserlass befasst sich unter anderem mit den Rechten und Pflichten des Kassenprüfers, mit den Pflichten des Steuerzahlers, mit dem Übergang zu einer Außenprüfung und mit den formellen Anforderungen an eine Kassennachschau.

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