Absetzbarkeit von Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Die Kosten für ein Firmenauto können auch dann als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden, wenn dieser dem Ehepartner oder der Ehepartnerin im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, im Volksmund Minijob genannt, überlassen wird.

In dem Fall, den jetzt das Finanzgericht Köln entscheiden hat, beschäftigte ein Unternehmer seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs für 400 Euro monatlich als Hilfskraft im Büro. (Urteil v. 27.09.2017 - 3 K 2547/16; Revision anhängig, BFH-Az. X R 44/17) Link. Er überließ ihr dafür einen Wagen, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro monatlich angesetzt und der Frau vom Lohn abgezogen.

Das Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis jedoch nicht an und erhöhte den Gewinn des Klägers um die Kosten für den PKW und den Lohnaufwand für die Ehefrau. Der Unternehmer klagte dagegen und bekam Recht, weil die Kölner Richter der Ansicht waren, der Vertrag entspreche noch dem, was auch fremde Dritte miteinander vereinbaren würden

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