Schätzung von Umsätzen in der Gastronomie

Bei einer Betriebsprüfung stellten die Finanzbeamten fest, dass die Bücher eines Gastronomen so unordentlich waren wie manche Hotelküche nach der Silvesternacht. Alle Unterlagen waren wild durcheinander, manche überhaupt nicht aufzufinden.

Wegen erheblicher Mängel in der Buchführung nahm das Finanzamt daraufhin eine sogenannte Hinzuschätzungen zu den Umsatzerlösen vor. Dabei legte die Behörde einen durchschnittlichen Tageserlös zugrunde, der sich aus zwei Z-Bons ergab. Diese hatte die Steuerfahndung im Müll des Unternehmens aufgefunden. Zudem setzte die Betriebsprüfung einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent an.

Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf war diese Hinzuschätzung rechtmäßig. Es sei sachgerecht, die Schätzung anhand der durchschnittlichen Tageserlöse, abgeleitet aus den aufgefundenen Z-Bons, vorzunehmen. Link

Andere typische Schätzungsformen (Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich, externer Betriebsvergleich, Richtsatzschätzung) seien im Streitfall nicht in Frage gekommen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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