Neuregelungen zum Jahreswechsel: Das wird 2018 anders

Ein neues Jahr beginnt traditionell nicht nur mit Sekt und guten Vorsätzen, sondern auch mit dem Inkrafttreten von neuen Gesetzen. 2018 kommen zum Beispiel neue Bestimmungen zum Mindestlohn, zum Mutterschutz oder zur Förderung von erneuerbaren Energien. Hier gibt’s die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick.

Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto pro Arbeitsstunde ausnahmslos in jeder Branche. Sonderregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglicht haben, gelten nicht mehr. Der flächendeckende Mindestlohn im Bereich Pflege steigt auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und auf 10,05 Euro im Osten.

Künstlersozialabgabe

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Minijobber

Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen 450,01 und 850 Euro verdient, bewegen sich in einer gesetzlichen Gleitzone. Für diese Beschäftigten, die sogenannte Midijobber, wird das beitragspflichtige Einkommen auf einen fiktiven Betrag reduziert. Um diesen Betrag zu bestimmen, kommt ein Gleitzonenfaktor zum Einsatz. Er beträgt nun 0,7547.

Insolvenzgeld

Wenn der Arbeitgeber in Insolvenz geht, erhalten Beschäftigte von der Arbeitsagentur einen Ausgleich für den entgangenen Lohn. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld sinkt im Jahr 2018 von bisher 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungen wird an gestiegene Durchschnittseinkommen angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt seit Anfang 2018 bei 59.400 Euro jährlich. Im Vorjahr betrug sie noch 57.650 Euro.

Rentenbeitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sinken von 18,7 auf 18,6 Prozent. Die Rücklagen der Rentenversicherung machen das möglich. Die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung sinken von 24,8 auf 24,7 Prozent.

Mindestbeitrag zur Rentenversicherung

Da der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, fällt auch der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung: Er liegt bei 83,70 Euro im Monat.

Hartz IV

Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten ab 2018 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bekommen 296 Euro. Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren stehen 316 Euro zu.

Altersvorsorge

Ab 2018 wird Einkommen aus Riester- oder Betriebsrenten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet. Gleiches gilt für die Hilfen zum Lebensunterhalt. Der monatliche Freibetrag liegt bei 100 Euro.

Menschen mit Behinderung

Zukünftig wollen Bundesbehörden für Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Informationen in einfacher und verständlicher Sprache bereitstellen. Das gilt ab sofort für Bescheide, Allgemeinverfügungen, Verträge und Vordrucke.

Datenabgleich

Ausländerbehörden und Familienkassen wollen vermeiden, dass unberechtigt Kindergeld bezogen wird. Dazu sollen Daten verschiedener Behörden besser abgeglichen werden.

Zusatzbeitrag für Krankenkassen

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Er ist seit 2015 gesetzlich festgeschrieben. Diesen tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 Prozent.

Beiträge für Selbständige

Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für Selbständige ab dem 1. Januar 2018 stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommenssteuerbescheids erhoben.

Mutterschutz

Ab sofort bezieht der Mutterschutz auch Studentinnen und Schülerinnen ein. Mütter von Kindern mit Behinderung haben bereits seit Mai 2017 Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Auch der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten, gilt bereits.

Gleicher Lohn

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten Beschäftigte nun einen individuellen Auskunftsanspruch. Dies gilt für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten.

Steuern

Steuerzahler profitieren ab 2018 von einem um 180 Euro höheren Grundfreibetrag. Dieser beträgt nun 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4788 Euro.

Steuererklärung

Ab dem Steuerjahr 2018 bleibt den Steuerzahlern mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für Papierbelege wie Spendenquittungen gilt: aufbewahren, aber nicht mehr einreichen.

Bankkunden

Bankberater müssen Kundengespräche besser dokumentieren. Gespräche über Wertpapiergeschäfte, die per Telefon oder Internet geführt werden, müssen aufgezeichnet werden.

Bauverträge

Baubeschreibungen müssen von diesem Jahr an Mindestanforderungen erfüllen. Bauverträge müssen einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten.

EEG-Umlage

Ab 2018 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte EEG –Umlage, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren.

Zahlreiche weitere Neuregelungen sind 2018 in Kraft getreten unter anderem zum Straßenverkehr, zum Verbraucherschutz und zu Emissionen von Privathaushalten. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie alle Gesetze korrekt beachten und dass Sie von allen Ihren gesetzlichen Ansprüchen Gebrauch machen, sollten Sie auf kompetente Beratung nicht verzichten. Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.