Erhöhter Grenzwert für Abschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

In der ersten Jahreshälfte 2017 haben Bundestag und Bundesrat eine Regelung mit dem Namen "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" beschlossen.

Hauptsächlich beschäftigt sich das Gesetz mit schädlichen Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen. Ganz nebenbei wird darin aber auch die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern neu geregelt.

Bisher galt hier für Sofortabschreibungen im Jahr der Anschaffung eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Grenzwert wurde nun auf 800 Euro angehoben.

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