Was 2017 bei den Steuern anders wird

Die Welt verändert sich rasend schnell und mit gleicher Geschwindigkeit ändern sich auch die Gesetze in Deutschland. Bei all den neuen Bestimmungen und Paragraphen den Überblick zu behalten, ist schwer. Der folgende Artikel soll zumindest im Steuerrecht einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des Jahres 2017 bieten. Link

Der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 8.820 Euro. Für Verheiratete und Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften erhöht sich der Betrag auf 17.640 Euro. Das ist doppelt so viel wie zuvor.

Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum der Menschen sicherstellen und wird darum nicht mit Steuern belegt. Gezahlt wird nur, wenn das jährliche Einkommen über diesem Betrag liegt.

Steuerzahler, die Kinder haben, können in diesem Jahr außerdem einen höheren Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser lag bisher pro Kind bei 7.248 Euro. 2017 steigt er um 108 Euro. Der Steuerfreibetrag ist eine Summe, die bei Eltern jeweils pro Kind vom Einkommen vor der Besteuerung abgezogen wird. Der Betrag bleibt somit steuerfrei.

Gleichzeitig mit der Entlastung von Eltern kommt 2017 steuerlich Belastung von Rentnern. Der Altersentlastungsbetrag wird Menschen über 64 Jahren gewährt. Er sinkt jährlich – im kommenden Jahr auf 20,8 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber 988 Euro.

Auch wer 2017 in den Ruhestand geht, wird vom Staat stärker zur Kasse gebeten als im Vorjahr. Frisch gebackene Pensionäre müssen in diesem Jahr auf 74 Prozent ihrer Bruttojahresrente Steuern zahlen, der Rest ist steuerfrei.

Die so genannte kalte Progression soll in diesem Jahr nicht mehr ganz so kalt sein wie 2016. Der Steuertarif wird dahingehend verändert, dass manche Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Wer von diesem Jahr an eine Gehaltserhöhung bekommt, kann also hoffen, dass nach Inflation und dem Übergang die nächst höhere Steuerklasse noch ein paar Euro davon übrig bleiben.

Auch beim Absetzen von Werbungskosten gibt es Änderungen. Zum Beispiel können die Kosten für einen Umzug dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es für den Ortswechsel berufliche Gründe gab. Ab Februar steigen hier die steuerlich absetzbaren Pauschalbeträge.

Steuerzahler, deren Kind beim Schulunterricht hinterherhinkt, können Nachhilfeunterricht bis 1.926 Euro von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Unterhaltskosten von Dritten. Diese können 2017 bis zu 8.820 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Auch das Zahlen von Beiträgen für die Altersvorsorge, etwa gesetzliche Rentenversicherung, kann sich von nun an günstiger als auf die Steuererklärung auswirken. Hier gelten allerdings eine Obergrenze von 84 Prozent und ein Höchstbetrag von 23.362 Euro.

Wenn Ihnen jetzt vor lauter Progression, Freibeträgen und Obergrenzen der Kopf schwirrt: Kein Problem! Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.