Achtung: Ab 2017 gelten die neuen gesetzlichen Anforderungen für Registerkassen

Manche Menschen erinnern sich noch an die Zeit, als Registerkassen über zwanzig Kilo wogen und als man für jede neue Buchung seitlich an der Kasse einen Hebel betätigen musste. Hatte man diesen ganz nach unten gedrückt, öffnete ich mit einem lauten Rattern die Wechselgeldschublade.

Gleichzeitig läutete in der Kasse ein Glöckchen. Das Klingelgeräusch diente auch dazu, die Kasse vor heimlichen Manipulationen, etwa durch Mitarbeiter des Kasseninhabers, zu schützen. Jedem im Laden wurde angezeigt: Sei aufmerksam! Die Kasse ist nun geöffnet.

Seitdem hat sich bei den Registerkassen technisch einiges getan. Die ratternde Mechanik ist längst durch Computertechnik ersetzt, doch das Thema Kassenmanipulation ist immer noch aktuell. Die Vorsichtsmaßnahmen dienen mittlerweile allerdings weniger dem Schutz des Kasseninhabers – sie dienen seiner Überwachung.

Im Juli 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, zu verhindern, dass Inhaber von Registerkassen deren Aufzeichnungen verfälschen, um Steuern zu hinterziehen.

Aufgrund einer Übergangsregelung war bei vielen Kasseninhabern der Eindruck entstanden, dass erst 2020 neue, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, zertifizierte elektronische Registrierkassen genutzt werden müssten und das die bisherigen Geräte noch bis Ende 2019 genutzt werden könnten.

Die Behörde hat nun aber noch einmal klargestellt, dass es für Kassen ohne Einzelaufzeichnungsmöglichkeit, ohne Speichermöglichkeit und ohne Datenexportschnittstelle, die den Anforderungen nicht oder nur teilweise genügen, eine Übergangsfrist nur bis Ende 2016 gibt. Ab 2017 dürfen nur noch elektronische Registrierkassen eingesetzt werden, die den neuen Anforderungen entsprechen.

Möchten Sie erfahren, ob Ihre Registerkasse noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Adam Maxelon, Rechtsanwalt und Steuerberater in Düsseldorf, berät Sie gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Rufen Sie einfach an unter 0211 41669340.