Bundesfinanzministerium erläutert Vorgaben für kleine Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke

Obwohl das Bundesfinanzministerium erst vor wenigen Monaten eine Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Behandlung von kleinen Photovoltaik-Anlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken herausgegeben hatte, wurden die Regelungen nun erneut konkretisiert.

Im Mittelpunkt des jüngsten Schreibens der Behörde steht die Frage, wann es sich bei privater Stromerzeugung um ein Hobby oder um eine Aktivität mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.

Im Juni 2021 hatte das Ministerium festgelegt, dass kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke bis zu einer Obergrenze von maximal 10 Kilowatt von der Einkommensteuer befreit sein. Doch das Schreiben vom Sommer hatte zahlreiche Fragen offengelassen, weswegen die Finanzbeamten sich nun offenbar genötigt sahen, die getroffenen Regeln klarer zu formulieren.

In seinem jüngsten Schreiben stellt das Bundesfinanzministerium nun unter anderem klar, wie die 10‑Kilowatt-Obergrenze berechnet wird, ab der die Steuerpflicht greift. Danach richtet sich die installierte Gesamtleistung nach der Leistung aller Photovoltaikanlagen einer steuerpflichtigen Person zusammen und nicht die Leistung einer einzelnen Anlage.

Anders als in dem vorherigen Schreiben, sieht die neue Verwaltungsanweisung zudem nicht mehr vor, dass Photovoltaik-Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern installiert sein müssen und keine Vermietung stattfinden darf. Nach dem jetzigen Stand kann eine steuerbefreite Solaranlage auch in teilweise vermieteten Mehrfamilienhäusern betrieben werden, solange nur der Betreiber der Anlage den Strom in seinem Privathaushalt verbraucht.

Sämtliche Unklarheiten bei diesem Thema hat auch das jüngste Schreiben des Bundesfinanzministeriums nicht ausgeräumt. Darum sollten Sie sich auch in Zukunft von einem Experten beraten lassen, wenn Sie erfahren möchten, wie selbsterzeugter Strom Ihrer Solaranlage steuerlich behandelt wird.

Adam Maxelon, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf hilft Ihnen gern. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Telefon: 0211 41669340.